Das Tragen von Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten usw.) beim Sportunterricht ist nicht erlaubt, da das
Verletzungsrisiko zu groß ist. Ohrstecker (keine hängenden Ohrringe) können mit Heftpflaster abgeklebt werden.
Dies sollte allerdings von Ihnen oder Ihren Kindern selbst gemacht werden, da die Lehrkräfte dies zu Beginn
des Unterrichts aufgrund des damit verbundenen Zeitaufwandes nicht leisten können.
Die Lehrkräfte haben von der Schulleitung die Anweisung, Kinder mit Schmuck, der nicht abgelegt werden kann,
nicht mitturnen zu lassen.
Kinder mit langen Haaren müssen diese mit einem weichen Haargummi (keine Metall- oder Plastikspangen)
zusammenbinden.
Da es um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Kinder geht, hoffen wir, dass Sie für diese Maßnahmen Verständnis
haben.
Da es zu diesem Thema immer wieder Fragen gibt, möchten wir an dieser Stelle noch einmal die Verfahrensweise
erläutern.
Das Wichtigste zuerst:
Es werden niemals Kinder nach Haus entlassen, ohne dass die Eltern (oder Personen, die Sie angegeben haben)
vorher informiert wurden.
Das Schreiben, welches allen Eltern zu Beginn des Schuljahres zuging, betrifft nur den ersten Tag der
Erkrankung von Lehrkräften.
Wenn sie uns Ihr Einverständnis nicht gegeben haben, bleiben Ihre Kinder automatisch (ohne anzurufen) an
diesem ersten Tag bis zum normalen Unterrichtsende in der Schule.
Sollte für die folgenden Tage Unterricht ausfallen, bekommen die Kinder die Unterrichtszeiten schriftlich
mitgeteilt. Dann gehen die Kinder ohne weitere Benachrichtigung früher nach Hause bzw. kommen später in die
Schule.
Im Einzelfall und nach Rücksprache können die Kinder aber auch dann zu den normalen Unterrichtszeiten
betreut werden.
Sollte sich bei Ihnen der Wohnort oder die Telefonnummer ändern, so teilen Sie uns das bitte in Ihrem
Interesse so schnell wie möglich mit.
In besonderen Situationen müssen wir Sie u.U. schnell erreichen können.
Bitte teilen Sie uns vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit, wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommt.
Eine schriftliche Entschuldigung muss immer bei der Klassenlehrkraft nachgereicht werden. Ein ärztliches Attest kann verlangt werden.